Anwalt für Mietrecht in Augsburg: Beratung für Mieter und Vermieter

Kündigung, Mängel, Nebenkosten, Kaution: Mietkonflikte laufen fast immer gegen Fristen. Rechtsanwalt Christian Kwiauka analysiert Ihre Situation im persönlichen Erstgespräch und benennt die Handlungsmöglichkeiten, die realistisch sind.

  • Einzelkanzlei – Ihr Ansprechpartner ist durchgängig der Rechtsanwalt persönlich
  • Mietrecht als ausgewiesenes Tätigkeitsgebiet, eingebettet ins allgemeine Zivilrecht
  • Für Augsburg und Umgebung, private wie geschäftliche Anliegen

Auf welcher Seite des Mietvertrags stehen Sie?

Beraten werden private und geschäftliche Anliegen. Im Mietrecht heißt das: berechtigte Ansprüche durchsetzen – oder unberechtigte Forderungen der Gegenseite abwehren.

Sie sind Mieter

Sie haben eine Kündigung erhalten, zahlen für eine mangelhafte Wohnung den vollen Preis oder halten eine Abrechnung für falsch.

  • Kündigung und Eigenbedarf prüfen lassen
  • Mietminderung bei Mängeln
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Rückzahlung der Kaution

Sie sind Vermieter

Sie vermieten eine Wohnung oder Gewerbefläche und kommen mit dem Mieter nicht weiter.

  • Mietrückstände und Zahlungsverzug
  • Rechtssichere Kündigung und Räumung
  • Mieterhöhung und Vertragsanpassung
  • Schäden und Zustand bei Rückgabe

Typische Anlässe

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Sechs Fragen, wie sie am Küchentisch gestellt werden – und was juristisch dahinter geprüft wird.

Kündigung: Ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen – muss ich wirklich ausziehen?

Geprüft wird, ob die Kündigung formal wirksam ist, ob der Eigenbedarf nachvollziehbar begründet wurde und welche Frist für einen Widerspruch gilt.

Mängel und Mietminderung: Schimmel, Heizungsausfall oder Lärm – darf ich die Miete mindern?

Vor einer Mietminderung stehen Mängelanzeige, Dokumentation und die Prüfung der angemessenen Höhe. Eine eigenmächtige Kürzung kann sonst selbst zum Problem werden.

Nebenkosten: Meine Nebenkostenabrechnung ist zu hoch – was kann ich tun?

Geprüft werden unter anderem die Abrechnungsfrist, der Verteilerschlüssel und die umlagefähigen Positionen. Auf dieser Grundlage lässt sich ein begründeter Widerspruch aufbauen.

Mieterhöhung: Die Miete soll erhöht werden – ist das zulässig?

Zu klären sind Form und Begründung des Mieterhöhungsverlangens, die gesetzlichen Grenzen sowie die Frage, ob und bis wann einer Erhöhung zugestimmt werden muss.

Kaution: Meine Kaution wird nicht zurückgezahlt – wie gehe ich vor?

Nach dem Auszug wird geprüft, welche Einbehalte berechtigt sind und wie sich die Rückzahlung außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen lässt.

Zahlungsverzug und Räumung: Mein Mieter zahlt nicht – wie komme ich zur Räumung?

Von der Mahnung und Kündigung über die Räumungsklage bis zur Vollstreckung muss jeder Schritt formal korrekt erfolgen. Fehler im Verfahren können zu erheblichen Verzögerungen führen.

Bei Kündigungen, Mieterhöhungen und Abrechnungen entscheiden häufig wenige Tage darüber, welche Einwände überhaupt noch möglich sind.

Ihr Fall steht nicht in der Liste? 0821 45329032

Das Erstgespräch

Was im ersten Gespräch passiert

Kein Aktenberg, kein Fachjargon: Zuerst wird sortiert, was tatsächlich passiert ist – danach wird entschieden, ob und wie gehandelt wird.

Situation analysieren

Mietvertrag, Schriftverkehr und Fristen werden gemeinsam durchgegangen. Ziel ist ein klares Bild davon, wo Sie rechtlich stehen.

Strategie entwickeln

Sie erhalten realistische Handlungsmöglichkeiten und eine verständliche, lösungsorientierte Strategie – zugeschnitten auf Ihren Fall, nicht auf ein Standardmuster.

Transparent begleiten

Strukturiertes Vorgehen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sie wissen jederzeit, welcher Schritt als Nächstes ansteht.

Auskunft zu Kosten und Honorar der mietrechtlichen Beratung erhalten Sie direkt im Erstkontakt – bevor ein Mandat erteilt wird.

Kanzlei in Augsburg, Ulmer Straße 7

Mietstreitigkeiten sind lokal: Es geht um eine bestimmte Wohnung, einen bestimmten Vertrag, eine Hausverwaltung vor Ort. Deshalb sitzt der Ansprechpartner ebenfalls vor Ort – für Mandantinnen und Mandanten aus Augsburg und der Umgebung.

Mietrechtliche Anliegen berühren regelmäßig das allgemeine Zivilrecht, insbesondere vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse. Genau dort setzt die Arbeit an.

Schildern Sie Ihren Mietfall – am besten heute

Je früher der Sachverhalt auf dem Tisch liegt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Ein Anruf genügt für den Einstieg.

0821 45329032

Oder per E-Mail: ra_kwiauka@web.de

Grenzt Ihr Mietfall an ein anderes Thema – etwa die gemeinsame Wohnung bei einer Trennung? Die Kanzlei ist außerdem im Familienrecht, Zivilrecht, Steuerrecht und in der Strafverteidigung tätig; der 24-Stunden-Notdienst gilt für strafrechtliche Akutfälle.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von meiner kompetenten Beratung in allen Rechtsgebieten – ich setze mich engagiert für Ihre Interessen ein!